Das Kölner Landgericht hat die DSL-Drosselung der Deutsche Telekom AG gestoppt und bedeutet eine empfindliche Niederlage für den Bonner Konzern. Die Richter beurteilten die entsprechenden Vertragsklauseln in den DSL-Festnetztarifen für unzulässig. Die Entscheidung betrifft die Drosselung sowohl auf 384 Kilobit als auch auf 2 Megabit pro Sekunde. Geklagt hatte die Verbraucherzentrale NRW und die Telekom kündigte nun eine Berufung gegen das Urteil an.
In den letzten Monaten wurde das Unternehmen als Drosselkom bezeichnet, weil nach den Plänen der Telekom ab dem Jahr 2016 die Bandbreite bei DSL-Anschlüssen bei Überschreitung bestimmter Datenvolumen automatisch auf 2 Megabit pro Sekunde heruntergefahren wird. Die Kunden würden den Richtern zufolge benachteiligt und sollte das Urteil rechtskräftig werden, so muss die Telekom die kritisierten Stellen in ihren DSL-Festnetzverträgen entsprechend ändern. Nicht nur Powersurfer wären durch eine DSL-Drosselung betroffen sondern auch normaler Anwender die verstärkt Videostreaming nutzen würden.