Die finnische Regierung hatte im Oktober vergangen Jahres ein Gesetz beschlossen nach der nun jeder Bürger das Recht auf einen Breitbandzugang mit mindestens 1 Megabit Bandbreite hat. Das Gesetz ist nun in Kraft getreten und ist seit heute gültig. Die Breitbandanbieter sind nun dazu verpflichtet jeden Haushalt mit einem 1 Megabit schnellen Internetzugang zu versorgen. Als Universaldienst kann er nun von jedem Bürger eingeklagt werden und wird im ganzen Land verfügbar sein.
Nach Angaben des Ministeriums für Transport und Kommunikation soll der Breitbandzugang zu einem günstigen Endkundenpreis erhältlich sein. Im Rahmen der Verabschiedung des Gesetzes sind nun durch die Regulierungsbehörde FICORA (Finnish Communications Regulatory Authority) insgesamt 26 Telekommunikationsfirmen zur Bereitstellung des Universaldienstes verpflichtet worden. Die Regulierungsbehörde wird die Einhaltung des Gesetzes überwachen um eine flächdeckende Verfügbarkeit für alle Bürger zu gewährleisten. Laut den Plänen Finnlands sollen 99 Prozent sowohl der Haushalte als auch Firmen bis zum Jahre 2015 in einer zweiten Stufe einen Breitbandanschluss mit 100 Megabit pro Sekunde im Umkreis von 2 Kilometern erhalten. Die Aufbaukosten des Highspeed-Netzes werden jeweils zu 33 Prozent von Finnland und der Europäischen Union (EU) getragen während die Breitbandanbieter den übrigen Anteil finanzieren. Nach Schätzungen haben derzeit allerdings nur rund 4.000 Haushalte keinen Internetzugang oder müssen mit nur 56 Kilobit pro Sekunde durch das Netz surfen.